Wie kann der Flugverkehr beschränkt werden?

Einladung zum Afterwork-Gespräch
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Wie kann der Flugverkehr beschränkt werden?

Erstes Afterwork-Gespräch der Stabsstelle für Fluglärmschutz

„Wir freuen uns sehr, dass heute neben vielen Gästen aus den Frankfurter Bürgerinitiativen und dem Umland auch Vertreter der Verbände anwesend sind.“ Mit diesen Worten begrüßt Stadträtin Ina Hauck die rund 30 Besucher des ersten Afterwork-Gesprächs der Stabsstelle für Fluglärmschutz nach der Corona Pandemie. „Es tut gut, nach zwei Jahren Corona-Pause wieder eine Veranstaltung zu dem großen Thema Fluglärm für unsere Bürger*innen anbieten zu können. Doch wenn wir heute von Fluglärm sprechen, können wir diesen nicht losgelöst von Klima- und Gesundheitsschutz betrachten. Eine Möglichkeit besteht in der Begrenzung der Flugbewegungen, wir haben an dieser Stelle allerdings noch einen weiten Weg zum Schutz unserer Bürger*innen vor uns.“

Diese Worte leiteten über zu einen Impuls von Werner Kindsmüller, dem Vizepräsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die sich schon sehr früh mit der Thematik auseinandergesetzt und in einem 16 Punkte umfassenden Forderungskatalog aufgegriffen hat und den die Stabsstelle für Fluglärmschutz zum Anlass nahm, Werner Kindsmüller einzuladen, zumal die Stabsstelle und die BVF seit mehreren Jahren bereits eng zusammenarbeiten.

Doch wie genau kann der Flugverkehr beschränkt werden? Darauf wusste Werner Kindsmüller eine einleuchtende und gut nachvollziehbare Antwort in seinem Fazit: „Kurzstreckenflüge müssen konsequent auf die Schiene verlagert und freie Slots nicht wieder vergeben werden. Um die dadurch freiwerdenden Kapazitäten nicht zu verlagern und auf anderen Strecken zu nutzen, fordern wir eine Kürzung der Slots um 3% pro Jahr.“

Homepage der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.: https://www.fluglaerm.de/