Die Stabsstelle für Fluglärmschutz und die Fluglärmschutzbeauftragte:
Die im Oktober 2016 eingerichtete Stabsstelle für Fluglärmschutz ist als städtisches Amt der Stadt Frankfurt im Dezernat des Oberbürgermeisters angesiedelt. Erstmalig kümmern sich drei hauptamtliche Mitarbeitende unter der politischen Führung der ehrenamtlichen Stadträtin und Fluglärmschutzbeauftragten Ina Hauck um die Belange der Frankfurter BürgerInnen und Bürgerinitiativen.
Es sollen innovative Strategien und Konzepte entwickelt und Einzelmaßnahmen analysiert und bewertet werden. Dringende Themen, wie u.a. die Verletzung des Nachtflugverbots, die Lärmobergrenze oder die Messung der Flugbewegungen prägen so den Alltag der Stabsstelle.
Neben Informationsveranstaltungen, Stellungnahmen an den Magistrat (Parlis) und der Pressearbeit, existiert eine speziell geschaffene Position der Bürgerkontakte innerhalb des Amts 18, die als Bindeglied zwischen dem/der Bürger/in und dem Magistrat fungiert. Die Stabsstelle ist zudem in verschiedenen Gremien aktiv, fungiert als Vernetzerin zwischen Institutionen und den BürgerInnen, organisiert Treffen mit den Frankfurter Bürgerinitiativen und kooperiert mit dem städtischen Umweltdezernat, welches als ständiger Vertreter in der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK) sitzt.
Wer ist wofür verantwortlich und zuständig?
Die Zuständigkeiten sind zwischen dem Bund, Land Hessen und der Kommune Frankfurt aufgegliedert.
Auch unterschiedliche Institutionen gehören dazu:
- Das Hessische Wirtschaftsministerium (HMWEVL) ist als Planfeststellungsbehörde für die planungsrechtliche Genehmigung (sog. Planfeststellung nach § 8 Luftverkehrsgesetz) des Ausbaus des Frankfurter Flughafens zuständig. Bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens fällt in die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde auch jede Änderung der genehmigten Planung. Das HMWEVL ist nach § 43a Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Genehmigung der Flughafenentgelte zuständig. Ferner kann das HMWEVL im Einzelfall Anträge für verspätete Starts erlauben, wenn die Gründe der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Luftverkehrsgesellschaft liegen. Mehr zu verspäteten Starts und Landungen. Der Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main ist durch Rechtsverordnung der Hessischen Landesregierung festgesetzt worden (vgl. § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm). Federführende Behörde war das Hessische Wirtschaftsministerium. Der Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Kassel-Calden ist noch von der Hessischen Landesregierung durch Rechtsverordnung festzusetzen. Federführende Behörde ist auch in diesem Fall das HMWVL.
- Für die Festlegung der Flugverfahren einschließlich der Flugrouten, Flughöhen und Meldepunkte durch Rechtsverordnung ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig.
- Mit der Planung und Ausarbeitung der Verfahren ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betraut. Über die DFS und BAF werden bei fluglärmrelevanten Vorhaben von der Kommission zur Abwehr des Fluglärms für den Flughafen Frankfurt/Main (Fluglärmkommission) beraten.
- Das Umwelt und Nachbarschaftshaus (UNH) des Landes Hessens.
- Fraport AG .
- Nähere Infos zum Thema Fluglärm des Umweltbundesamtes .
- Ebenso gibt es weitere Infos zum Thema Luftschadstoffe vom Umweltamt des Umweltdezernats.
- Umweltdezernentin STR R. Heilig ist als Zuständige im FLK-Vorstand vertreten.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich den Eindruck habe, dass eine Maschine die vorgeschriebenen Routen oder Höhen nicht eingehalten hat?
Für die Verfolgung und Ahndung solcher Verstöße ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zuständig. Beschwerden nimmt auch die direkte Ansprechpartnerin für Bürgerkontakte der Stabsstelle entgegen (Natascha Feuerbach).