FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

1Warum gibt es eine Stabsstelle für Fluglärmschutz?
Die offiziell seit dem 1. Oktober 2016 gestartete Stabsstelle wurde vom Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Peter Feldmann, ins Leben gerufen, da das Thema Fluglärmschutz für die Frankfurter BürgerInnen eines der wichtigsten Belange sind. Die vergangene Kommunalwahl im Jahr 2016 hat nachdrücklich gezeigt, dass die Erwartungen der Wähler an die verantwortlichen Politiker hoch waren. Der gemeinsame Koalitionsvertrag weist eindeutig auf die Problematik hin und fordert eine Verbesserung der erheblichen Lärmbelastungen durch das Flugaufkommen, die hauptsächlich die Gesundheit und Lebensqualität schädigen. Nicht zuletzt gibt es in fast allen großen Flughafenstädten Deutschlands Fluglärmschutzbeauftragte oder Stabsstellen, wie beispielsweise in Hamburg, Berlin, Hannover oder München. In Frankfurt wurde das Thema Fluglärm bisher lediglich von einem Mitarbeiter bearbeitet. Die Fluglärmgegner engagieren sich seit den 1960er Jahren bis heute in Bürgerinitiativen und demonstrieren gegen die Verlärmung der Rhein-Main-Region. Ihnen soll - nicht zuletzt durch diese Stabsstelle - Gehör verschafft werden.
2Welche Aufgaben und Ziele verfolgt die Stabsstelle?
Ziel der Stabsstelle ist es, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und übertragenen Zuständigkeiten der Stadt einen besseren Fluglärmschutz – insbesondere für die betroffenen Menschen im Frankfurter Süden – zu erreichen und allen Frankfurtern als zentrale Anlaufstelle zu dienen. Gemeinsam mit der Region wird die Stabsstelle dafür kämpfen, dass es am Frankfurter Flughafen im Vergleich zum derzeitigen Stand leiser wird und sich für die Reduzierung der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr einsetzen. Hier werden eigenständige Lärmmessstationen eingerichtet. Zusätzlich sollen Informationsveranstaltungen mit BürgerInnen und Experten sowie dem Oberbürgermeister stattfinden, um nicht zuletzt Kriterien für regionale Lärmobergrenzen zu erarbeiten. Zudem wird ein Bürgertelefon eingerichtet, nicht nur um BürgerInnen zu informieren, sondern sich auch mit ihnen im Dialog auszutauschen. Des Weiteren wird die Stabsstelle kontinuierlich den Kontakt zu Politik, Wissenschaft und Wirtschaft suchen. Die Stabsstelle ist mit drei Stellen ausgestattet und im Dezernat des Oberbürgermeisters angesiedelt. Die politische Verantwortung übernimmt als Fluglärmschutzbeauftragte und ständige Vertreterin des Dezernenten die ehrenamtliche Stadträtin Dr. Ursula Fechter.
3Wie sieht die aktuelle Fluglärmsituation in Frankfurt aus?
Seit der Eröffnung der Nordwest-Landebahn ist - durch die zusätzliche Fluglärmbelastung der Frankfurter Bevölkerung im Süden der Stadt - die Lebensqualität stark eingeschränkt. Der Schallschutzbericht der Fraport AG zeigt bei einem Rückgang der Flugbewegungen um 1,5 Prozent eine Zunahme des Fluglärms in der Nacht im Frankfurter Süden um +3 dB(A). Die Stadt Frankfurt steht in Bezug auf die Belastung der Bevölkerung in einer doppelten Verantwortung: Zum einen muss sie als Anteilseignerin sowohl die Interessen der Fraport AG im Auge haben, zum anderen hat die Stadt vor allem auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren BürgerInnen. Dies beinhaltet auch die Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Dass jene Gefahren durch Fluglärm und Schadstoffe bestehen, steht – durch die NORAH-Studie, aber auch durch viele nationale und internationale Gutachten – fest.
4Welche Position bekleidet Ina Hauck bei der Stabsstelle?
Frau Hauck ist eine ehrenamtliche Stadträtin und somit Mitglied des Magistrats der Stadt Frankfurt. Der Oberbürgermeister hat sie im Jahr 2021 zudem als seine ständige Vertreterin beim Thema Fluglärmschutz als sogenannte Fluglärmschutzbeauftragte der Stabsstelle ernannt. Neben dieser Tätigkeit übt Frau Hauck weiterhin ihr Engagement u.a. in der Bürgerinitiative Sachsenhausen (BIS) aus, welches jedoch unabhängig von ihrem Wirken in der städtischen Stabsstelle gesehen wird.
5Weshalb existieren zwei Anlaufstellen bei der Stadt Frankfurt zum Thema Fluglärmschutz?
Es ist richtig, dass sich bisher ein Mitarbeiter im Umweltdezernat um Fluglärmthemen kümmerte. Dies ist dem Oberbürgermeister allerdings zu wichtig für eine Stadt, die den größten Flughafen Deutschlands stellt, sodass er eine Stabsstelle für Fluglärmschutz mit drei Mitarbeiterinnen institutionalisierte.
6Inwiefern besteht Expertenwissen innerhalb der Stabsstelle, wenn sie Themen wie Lärm und Gesundheit kommuniziert?
Die ehrenamtliche Stadträtin und Fluglärmschutzbeauftragte der Stabsstelle Ina Hauck beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Fluglärmproblematik in Frankfurt - nicht zuletzt in den Bürgerinitiativen. Weiterführendes Expertenwissen, wie z.B. aus der Medizin, holt sich die Stabsstelle selbstverständlich von Experten aus den jeweiligen Fachdisziplinen.
7Welche Aufgabe hat dabei der Magistrat?
Der Magistrat setzt sich weiterhin in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) für die Reduzierung der Fluglärmbelastung – insbesondere in der Nacht – in Frankfurt und in der Region ein. Das Umweltdezernat der Stadt Frankfurt vertritt dabei die Interessen der Stadt in den regionalen und überregionalen Gremien zur Fluglärmreduzierung.
8Wie gelangt die Stabsstelle an unabhängige Messdaten?
Im Frühjahr 2018 hat die Stabsstelle für Fluglärmschutz ihre erste eigene Lärmmessstation auf dem Gelände der Martin-Buber-Schule in Betrieb genommen. Zusätzlich betreibt die Stadt Frankfurt am Main sechs weitere Lärmmessgeräte im Stadtgebiet. Die Messwerte der städtischen Stationen sind für Auswertungen z.B. für ein kommunales Fluglärmmonitoring der Stabsstelle für Fluglärmschutz jederzeit zugänglich. Zudem rückt die Diskussion um Ultrafeinstäube und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus immer weiter in den Fokus, was die Installation von mobilen Ultrafeinstaubmessstationen notwendig macht. Hierbei kooperieren das städtische Umweltdezernat und die Stabsstelle.
9Was hat die Stabsstelle bislang im Fluglärmschutz erreicht?
Allein die Existenz der Stabsstelle ist ein großer Erfolg im Frankfurter Fluglärmschutz. Noch nie ist in dieser Form eine Anlaufstelle für lärmgeplagte Bürgerinnen umgesetzt worden. Dies war dringend an der Zeit. Die Stabsstelle erreicht mit ihrer Tätigkeit u.a. politischen Wind und erzeugt Diskurse im Frankfurter Fluglärmschutz. Sei es durch die Teilnahme an unterschiedlichen Sitzungen, wie die der FFR und Fachtagungen, aber auch durch Stellungnahmen der Stabsstelle an den Magistrat der Stadt Frankfurt oder die Beantwortung von Anfragen aus dem stark von Fluglärm betroffenen Ortsbeirat 5 (Oberrad, Niederrad, Sachsenhausen). Auch ist die Stabsstelle im ständigen Kontakt mit dem Hessischen Verkehrsministerium. Zudem veranstaltet die Stabsstelle mehrere Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen zu verschiedenen Fluglärmthemen. Experten aus den Bereichen Recht, Technik und Medizin - um nur einige zu nennen - unterstützen die Stabsstelle dabei. Des Weiteren hält die Stabsstelle Pressekonferenzen zu Themen wie der Lärmobergrenze, Medizinstudien über Gefäßschäden durch Fluglärm oder der Einweihung der neuen Lärmmessstation.
10Was ist der Kritische Fluglärmindex (KFI)?
In Zusammenarbeit mit Horst Weise vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) und Helmut Mader vom Expertengremium des Oberbürgermeisters, hat sich die Stabsstelle für Fluglärmschutz zur Aufgabe gemacht, einen neuen Denkansatz zur Berechnung der lokalen Lärmobergrenze vorzuschlagen. Der KFI bessert die bisherigen Schwachstellen des Frankfurter Fluglärm-Index (FFI) aus: Die neue Methodik bewertet den Fluglärm schon ab 40 Dezibel, anstatt 53 Dezibel. Höchstbelastete in der Region sind mit einer entsprechend hohen mathematischen Gewichtung berücksichtigt, weniger Belastete werden jedoch nicht ausgeschlossen. Die KFI-Methodik hat so den Vorteil, dass Lärmveränderungen im Rhein-Main-Gebiet jederzeit auf die Ursachen analysiert werden können.
11Für welche Ziele steht die Stabsstelle ein, außer regelmäßige Informationsveranstaltungen zu organisieren und sich mit regionalen Institutionen zu vernetzen?
An unseren Zielen arbeiten wir ständig, um möglichst viel im Fluglärmschutz für die BürgerInnen zu erreichen. Dazu gehört es als erstes die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen. Schon jetzt gehen bei uns zahlreiche Fluglärmbeschwerden via Mails, Briefe, dem Bürgertelefon oder die Online-Maske der Stabsstellen-Homepage ein. Bei Anfragen versuchen wir der Beantwortung schnellstmöglich gerecht zu werden. Oft sind hier jedoch weitere Institute, Ministerien und staatliche Institutionen mit dem jeweiligen Know-How nötig. Das Bürgeranliegen wird dorthin weitergeleitet und anschließend - vertraulich - mit der Antwort von uns wieder zurückgetragen. Ein weiteres Ziel ist die Aufklärung der Öffentlichkeit zum Thema Fluglärm. Wir versuchen den zahlreichen Themen Stück für Stück in Informationsveranstaltungen mit BürgerInnen gerecht zu werden. Aber auch Pressemitteilungen zu aktuellen Stellungnahmen und allgemeine Neuigkeiten sind für alle durch die Homepage ersichtlich. Zudem haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Interessen der FrankfurterInnen zu vertreten. Das bedeutet sich im Magistrat mit Stellungnahmen - falls nötig und wir federführend sind, auch kritische Meinungen - zu äußern. Die Stabsstelle muss hier allerdings ganz klar sagen, dass sie an rechtliche Regelungen gebunden ist. Als städtisches Amt liegt vieles nicht in ihrer (alleinigen) Macht, sondern muss in Absprachen und Verwaltungsabläufen geregelt, wenn nicht sogar an Zuständige abgegeben werden. Höhere Instanzen, wie z.B. das Land Hessen oder Bund sind befähigt gewisse Entscheidungen zu treffen, die eine Stadt auf kommunaler Ebene - und somit eine Stabsstelle - nicht kann. Daher gilt es jene Bürgeranliegen an die zuständigen Stellen weiterzutragen. Um diesen Kreislauf zu fördern, trifft sich die Stabsstelle beispielsweise in regelmäßigen Abständen mit den VertreterInnen der Frankfurter Bürgerinitiativen (FBI), damit deren gebündelte Anliegen auch an die Fluglärmkommission (FLK) gelangen. Diese Ziele werden selbstverständlich ganzjährig von aktuellen Projekten ummantelt. Der Stabsstelle ist es stets ein großes Anliegen, umsetzbare Projekte anzugehen. Über den Stand der Dinge informiert die Stabsstelle die Öffentlichkeit.
12Wie will die Stabsstelle das Ziel, eine Reduzierung der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden, umsetzen?
Die aktuelle Verletzung der Nachtrandstunden durch Billigflieger am Frankfurter Flughafen sieht die Stabsstelle als negative Entwicklung und spricht sich für eine strengere Bestrafung der Airlines aus. Die Stabsstelle prüft monatlich die Zahlen der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen, tauscht sich mit Experten aus und kommentiert diese Entwicklung in entsprechenden Stellungnahmen an den Magistrat und in Pressemitteilungen.
13Seit Oktober 2017 gibt es bei der Stabsstelle ein Bürgertelefon. Welche Erfahrungen sind damit bisher gemacht worden?
Bislang hat unsere direkte Ansprechpartnerin für BürgerInnen die Erfahrung gemacht, dass das Bürgertelefon zwar klingelt, aber viel beliebter der Bürger die Stabsstelle per Mail, Brief oder über die Eingabemaske auf der Homepage kontaktiert. Auch vor Ort war Frau Feuerbach bei einigen BürgerInnen im Frankfurter Süden zu Besuch. Die Begehungen dienen nicht nur der Stabsstelle ein besseres Verständnis der akuten Situation an den zuständigen Dezernenten und Oberbürgermeister sowie weitere Institutionen weiterzutragen, sondern auch der Recherche der Bürgeranliegen. Diese wollen in einem vertraulichen Gespräch wissen, was die Stabsstelle konkret macht und wie ihnen geholfen werden kann. Hier berät Frau Feuerbach die BürgerInnen gerne, auch zu komplexen Themen, wie zum Thema passive Schallschutzmaßnahmen an den Fenstern Zuhause oder wo die entsprechenden Dokumente zur Beantragung ausgefüllt werden können. Es ist schließlich ein sehr komplexes Thema, bei dem der ein oder andere sich schwer tut, Antworten zu finden. Auch dafür ist die Stabsstelle da.
14Welche Wirkung haben eingegangene Bürgerbeschwerden via Mail/Brief?
Die Ansprechpartnerin für Bürgerkontakte bearbeitet zwar jede einzelne Bürgerbeschwerde, aber hat nun die Erfahrung gemacht, dass häufig auftretende Fragen gebündelt mehr Wirkung bei der Weiterleitung an zuständige Behörden haben. Flugrouten können von der Stabsstelle zudem nicht verändert werden, jedoch sind häufigere Beschwerden und Nachfragen der BürgerInnen - ob jene korrekt eingehalten wurden - durch Weiterleitung über die Stabsstelle an das zuständige Hessische Verkehrsministerium ein Anlass genauer einen bestimmten Tag X zu beleuchten und Daten zu ermitteln. Hier steht die Stabsstelle im Austausch mit der zuständigen Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Hessen. Das hilft natürlich im Umkehrschluss auch den BürgerInnen, die ein Recht haben, hier aufgeklärt oder informiert zu werden.
15Was unternimmt die Stabsstelle beim Flugsteig G am Frankfurter Flughafen?
Die Stabsstelle ist mit dem städtischen Planungsdezernenten im Kontakt. Die Prüfungsphase des Flugsteigs G ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Dieses gilt nun abzuwarten, bevor die Stabsstelle sich zum jeweiligen Ergebnis äußern kann.