Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir hoffen, dass es Ihnen soweit gut geht und Sie mit den aktuellen Beschränkungen Ihren Alltag trotzdem gut meistern können.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie gibt es sehr starke Einschränkungen im Luftverkehr, die wir alle täglich spüren. Es ist viel leiser geworden. Die Flugbewegungen sind geringer denn je. Aktuell gibt es hin und wieder auch Flüge in der Nacht, die jedoch ebenfalls sehr gering sind. Bezüglich dieser Flüge haben wir als Stabsstelle für Fluglärmschutz direkt beim Hessischen Ministerium nachgefragt und möchten Sie nun informieren, um welche Flüge es sich handelt und wie hier verfahren wird, damit diese starten und landen dürfen.
Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst auf einen Blick:
Quelle: E-Mail v. 16.04.2020, Hessisches Ministerium, Büro der Fluglärmschutzbeauftragten Stabsstelle Fluglärmschutz und nachhaltige Luftverkehrswirtschaft Referat V 7.
Die Antwort des Hessischen Ministerium lautete hier wie folgt:
Momentan herrscht mit der Corona Pandemie eine Ausnahmesituation mit tiefgreifenden Folgen in allen Bereichen. Die Entwicklung über die nächsten Wochen kann keiner vorhersehen. Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nutzen, klarzustellen, dass auch aktuell keine Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot erteilt werden, die nicht von den bereits im Planfeststellungsbeschluss bei Einführung der aktuellen Nachtflugbeschränkungen geregelten Ausnahmetatbeständen gedeckt sind. So ist dort geregelt, dass Ausnahmen gerechtfertigt sind gemäß PFB A II Ziff. 6.1 & Ziff. 6.2, wenn es sich um Flugbewegungen handelt, die sich in medizinischen Hilfeleistungs- oder Katastropheneinsätzen befinden, sowie Evakuierungsflüge. Zudem sind Ausnahmen möglich, wenn die Flüge in einem besonderem öffentlichen Interesse stehen oder wenn es sich um besondere Härtefälle handelt.
Das Krisenmanagement erfordert in dieser Ausnahmesituation teilweise sehr kurzfristige bzw. zeitlich schwer eingrenzbare Entscheidungszeitpunkte, weil eine Abstimmung mit sehr vielen Beteiligten erfolgen muss, auch im Ausland. Wir haben keine Kenntnis darüber, was geplant ist, wir erhalten erst durch Antragstellung Kenntnis von diesen Flügen. Ich bitte daher um Verständnis, auch gegenüber den Bürgern, dass die möglichst zügige und für alle Beteiligten möglichst gefährdungslose Rückkehr im Vordergrund steht.
Wie Sie den regelmäßigen Angaben auf unserer Homepage entnehmen können musste bisher nur in Einzelfällen von den Ausnahmegenehmigungen Gebrauch gemacht werden. Auch im Vergleich zu den Vormonaten bleibt die Zahl (jedenfalls bisher) im üblichen Umfang von Ausnahmen.
Die Fluglärmschutzbeauftragte wird die Zahlen im weiteren Verlauf regelmäßig prüfen, und ggf. Auffälligkeiten adressieren.
Des Weiteren können Sie hierzu die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums vom 16.03.2020 lesen.
Wir hoffen, dass wir alle gut durch diese aktuelle Corona-Pandemie kommen werden.
Bleiben Sie gesund und Ihnen alles Gute.
Herzliche Grüße
Ihre
Fluglärmschutzbeauftragte Ursula Fechter
sowie Stabsstelle für Fluglärmschutz