Aktuelle Regelungen zu den Rückholflügen während der Corona-Pandemie

Umrisse eines Flugzeuges mit Satellitenbild darauf
Vermessungsflüge während der Corona-Pandemie künftig tagsüber
20. April 2020
Titelgrafik Lärmmonitoring
Einfluss der Corona-Pandemie in Teilen an Fluglärmmessstationen sichtbar
21. April 2020

Aktuelle Regelungen zu den Rückholflügen während der Corona-Pandemie

Neue Infos des Bürgerforums

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir hoffen, dass es Ihnen soweit gut geht und Sie mit den aktuellen Beschränkungen Ihren Alltag trotzdem gut meistern können.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie gibt es sehr starke Einschränkungen im Luftverkehr, die wir alle täglich spüren. Es ist viel leiser geworden. Die Flugbewegungen sind geringer denn je. Aktuell gibt es hin und wieder auch Flüge in der Nacht, die jedoch ebenfalls sehr gering sind. Bezüglich dieser Flüge haben wir als Stabsstelle für Fluglärmschutz direkt beim Hessischen Ministerium nachgefragt und möchten Sie nun informieren, um welche Flüge es sich handelt und wie hier verfahren wird, damit diese starten und landen dürfen.

Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst auf einen Blick:

  • Erteilung von Ausnahmeregelungen: Grundlage ist der PFB A II Ziff. 6.1 & Ziff. 6.2,
  • Flüge, die in einem besonderen öffentlichen Interesse stehen (Notwendigkeit unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder zurückzuholen) oder wenn es sich um besondere Härtefälle handelt,
  • Flüge, die sich in medizinischen Hilfsleistungs- und Katastropheneinsätzen befinden sowie Evakuierungsflüge.
    Die Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums wird die Zahlen regelmäßig prüfen, um ggf. bei Auffälligkeiten diese zu adressieren.

Quelle: E-Mail v. 16.04.2020, Hessisches Ministerium, Büro der Fluglärmschutzbeauftragten Stabsstelle Fluglärmschutz und nachhaltige Luftverkehrswirtschaft Referat V 7.

Die Antwort des Hessischen Ministerium lautete hier wie folgt:
Momentan herrscht mit der Corona Pandemie eine Ausnahmesituation mit tiefgreifenden Folgen in allen Bereichen. Die Entwicklung über die nächsten Wochen kann keiner vorhersehen. Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nutzen, klarzustellen, dass auch aktuell keine Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot erteilt werden, die nicht von den bereits im Planfeststellungsbeschluss bei Einführung der aktuellen Nachtflugbeschränkungen geregelten Ausnahmetatbeständen gedeckt sind. So ist dort geregelt, dass Ausnahmen gerechtfertigt sind gemäß PFB A II Ziff. 6.1 & Ziff. 6.2, wenn es sich um Flugbewegungen handelt, die sich in medizinischen Hilfeleistungs- oder Katastropheneinsätzen befinden, sowie Evakuierungsflüge. Zudem sind Ausnahmen möglich, wenn die Flüge in einem besonderem öffentlichen Interesse stehen oder wenn es sich um besondere Härtefälle handelt.

Das Krisenmanagement erfordert in dieser Ausnahmesituation teilweise sehr kurzfristige bzw. zeitlich schwer eingrenzbare Entscheidungszeitpunkte, weil eine Abstimmung mit sehr vielen Beteiligten erfolgen muss, auch im Ausland. Wir haben keine Kenntnis darüber, was geplant ist, wir erhalten erst durch Antragstellung Kenntnis von diesen Flügen. Ich bitte daher um Verständnis, auch gegenüber den Bürgern, dass die möglichst zügige und für alle Beteiligten möglichst gefährdungslose Rückkehr im Vordergrund steht.

Wie Sie den regelmäßigen Angaben auf unserer Homepage entnehmen können musste bisher nur in Einzelfällen von den Ausnahmegenehmigungen Gebrauch gemacht werden. Auch im Vergleich zu den Vormonaten bleibt die Zahl (jedenfalls bisher) im üblichen Umfang von Ausnahmen.

Die Fluglärmschutzbeauftragte wird die Zahlen im weiteren Verlauf regelmäßig prüfen, und ggf. Auffälligkeiten adressieren.

Des Weiteren können Sie hierzu die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums vom 16.03.2020 lesen.

Ursula Fechter, ständige Vertreterin des Oberbürgermeisters Peter Feldmann zum Thema Fluglärmschutz, sowie die Stabsstelle für Fluglärmschutz begrüßen den Hinweis der Fluglärmschutzbeauftragten des Landes Hessen, dass die Zahlen im weiteren Verlauf regelmäßig geprüft werden und ggf. Auffälligkeiten adressiert werden. Auch uns ist bewusst, dass es sich um eine Notlage handelt. Die zukünftige Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz hat weiterhin die Entwicklung der Flugbewegungen durch das Flugbewegungsmonitoring sowie der Fluglärmauswertung im Blick sowie dessen gesundheitlichen Auswirkungen.

Wir hoffen, dass wir alle gut durch diese aktuelle Corona-Pandemie kommen werden.

Bleiben Sie gesund und Ihnen alles Gute.

Herzliche Grüße
Ihre

Fluglärmschutzbeauftragte Ursula Fechter

sowie Stabsstelle für Fluglärmschutz