Frankfurt am Main, 19. September 2016 – „Die Hauptaufgabe der Stabsstelle für Fluglärmschutz ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich die Erarbeitung eines eigenen Frankfurter Vorschlags für eine Lärmobergrenze.
Der als Alternative zum Frankfurter Fluglärmindex vorgeschlagene Kritische Fluglärmindex hat nicht zur Folge, dass es in Frankfurt lauter wird. Er erfasst jedoch beispielsweise Stadtbezirke, die vom Fluglärm betroffen sind, aber unterhalb einem Dauerschallpegel von 53 dBA liegen.
Der KFI soll lediglich ermöglichen, dass eine – wie auch immer festgelegte, auch lokale – Lärmobergrenze korrekt auf ihre Einhaltung überprüft werden kann. Über die Festlegung einer lokalen Lärmobergrenze für Frankfurt sagt dies nichts aus. Die Lärmberechnungsmethoden sind ein hoch komplexes Thema. Die offensichtlich entstandene Irritation räumt man am besten auf der sachlichen Ebene aus.
Gerne lade ich das Umweltdezernat zu einem Treffen ein, in dem Horst Weise, der den Kritischen Fluglärmindex entwickelt hat, sein Konzept noch einmal ausführlich erläutert. Das auch im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, dass es in Frankfurt leiser werden soll, als es zur Zeit ist, müssen wir gemeinsam angehen“, so die Stadträtin Dr. Ursula Fechter.