Reaktion auf Umweltdezernentin Rosemarie Heilig
19. September 2016

Neue Berechnungsmethode für die Lärmobergrenze

Stadträtin Dr. Fechter stellt den Kritischen Fluglärm-Index vor

Frankfurt am Main, 16. September 2016 – Vor dem offiziellen Beginn der Stabsstelle für Fluglärmschutz stellte die politisch Verantwortliche, Stadträtin Dr. Ursula Fechter, einen neuen Denkansatz zur Berechnung der lokalen Lärmobergrenze vor. „Laut Koalitionsvertrag ist eine der Hauptaufgaben der Stabsstelle einen Frankfurter Vorschlag für die Lärmobergrenze zu erarbeiten. Wir nennen ihn den Kritischen Fluglärm-Index (KFI) “, erklärte Dr. Fechter. In Zusammenarbeit mit Horst Weise vom Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) und Helmut Mader von dem Expertengremium Fluglärm des Oberbürgermeisters Feldmann ist es das Ziel, durch die neue Methode den Frankfurter Fluglärm langfristig zu reduzieren.

„Das Expertengremium Fluglärm steht voll hinter der von Frau Dr. Fechter geführten Stabsstelle und wird sie mit seinem breiten Wissen unterstützen. Nicht zuletzt entspringt die Stabsstelle der Anregung der Expertengruppe“, betonte Helmut Mader. Warum ein neuer Fluglärmindex? „Was nutzt mir eine Lärmobergrenze, wenn ich die Einhaltung nicht korrekt berechnen kann?“, sagte Dr. Fechter über den Frankfurter Fluglärm- Index (FFI). Er entspricht nicht den heutigen Anforderungen, erklärten die Experten während der Pressekonferenz am Freitag. Das von Prof. Wörner 2014 erarbeitete Konzept zur Lärmobergrenze setzt bei 701.000 Flugbewegungen für 2020 an. Der FFI basiert auf einer Belästigungsstudie aus dem Jahr 2006. Die zugrundeliegende Befragung der Betroffenen im Rhein-Main-Gebiet war bereits damals nicht sehr repräsentativ und ist heute, schon aufgrund der NORAH Studie, veraltet.

Horst Weise: „Der Frankfurter Tag-Index erfasst nur Belastungen ab 53 dBA. 91 % der lokal Betroffenen haben jedoch einen geringeren Dauerschallpegel.“ Dr. Fechter fügte hinzu: „Deswegen muss der FFI aktualisiert oder durch eine andere, genauere Berechnung ersetzt werden.“

Der Kritische Fluglärm-Index (KFI) bessert die Schwachstellen des FFI aus. Die neue Methodik bewertet den Fluglärm ab 40 dBA (anstatt 53 dBA). Höchstbelastete in der Region sind mit einer entsprechend hohen Gewichtung berücksichtigt, weniger Belastete werden jedoch nicht ausgeschlossen. Um Bewohner in gering besiedelten Gebieten nicht zu diskriminieren, findet die Bewertung mittels Rasterquadraten mit der durchschnittlichen Bevölkerungszahl statt.

Auch beinhaltet die Methode eine Mischbewertung der Bevölkerung mit dem jeweiligen Gebietstyp (Wohn-, Mischgebiet, Naherholung, Landwirtschaft), damit unbewohnte Gebiete nicht ignoriert werden. Die KFI-Methodik hat so den Vorteil, dass Lärmveränderungen im Rhein-Main-Gebiet jederzeit auf die Ursachen analysiert werden können.

Auch die Landesregierung möchte noch diesen Sommer einen eigenen Vorschlag zur Lärmobergrenze machen. Aus aktuellem Anlass wird dies von der Stabsstelle begrüßt, denn eine rechtlich verbindliche Lärmregelung ist eine Verbesserung der aktuellen Situation. „Die jetzige Lärmbelastung bei aktuell 468.000 Flugbewegungen ist zu hoch, aber leiser werden darf nicht Umverteilung bedeuten. Weder kommunal, noch regional“, sagte Dr. Fechter abschließend. Künftig leisten so die Stabsstelle und das Expertengremium ihren Beitrag, damit es am Frankfurter Flughafen leiser wird.