Archiv Fluglärm 2019

 

Fluglärmauswertung Q3 2019

Die Stadt Frankfurt am Main betreibt seit 2007 Lärmmessstationen im Stadtgebiet. Die betrachteten Messgeräte werden bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen und/oder bei Abflügen vom Flughafen überflogen (siehe Seite 3-5 und Seite 8,9). Die Messwerte von 5 Stationen - verteilt in Oberrad, Sachsenhausen, Niederrad und Bergen-Enkheim - werden im vorliegenden Bericht in verschiedenen Zeitbereichen dargestellt. Das 2. und 3. Quartal 2019 werden dabei miteinander verglichen. Auf den Seiten 11-15 wird auch im 3. Quartal 2019 sehr deutlich, dass die empfohlenen Grenzwerte der WHO bezüglich des nächtlichen Lärms, aber auch der Lärmereignisse auf den ganzen Tag bezogen, an fast allen städtischen Standorten stark überschritten wurden. Eine Reduzierung des Lärms auf die empfohlenen Werte der WHO ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Des Weiteren geht der Bericht wie gewohnt detailliert auf die Betriebsrichtungen ein (siehe Seite 6-10). Durch eine ähnliche Verteilung der Betriebsrichtung im 3. Quartal 2019 im Vergleich zum vorherigen Quartal, sind bei den Dauerschallpegeln keine gravierenden Unterschiede zu verzeichnen. In den Monaten August und September wurde die Betriebsrichtung West (BR 25) zu über 70 % angewendet. Dies kommt nah an das langjährige Mittel mit 70 % Westbetrieb und 30 % Ostbetrieb heran. Im Juli 2019 war das Verhältnis nicht ganz so ausgeprägt. In den Dauerschallpegeln bewegen sich die Unterschiede zum letzten Quartal überwiegend im 1-2 dB-Bereich.

Fluglärmauswertung Q2 2019

Fluglärm-WHO-Grenzwerte in Frankfurt erneut überschritten: Im aktuellen Bericht werden die Messwerte von fünf städtischen Lärmmessstationen in verschiedenen Zeitbereichen dargestellt. Die beiden ersten Quartale 2019 werden dabei miteinander verglichen. Die betrachteten Messgeräte sind im Stadtgebiet von Frankfurt am Main verteilt und werden bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen und/oder bei Abflügen vom Flughafen überflogen (siehe Seite 3-5). Die Auswertungen zeigen deutlich, dass die empfohlenen Grenzwerte der WHO bezüglich des nächtlichen Lärms, aber auch der Lärmereignisse auf den ganzen Tag bezogen, an fast allen städtischen Standorten im zweiten Quartal 2019 stark überschritten wurden (siehe Seite 11-15). Zudem geht der Bericht auf den Seiten 6 bis 10 detaillierter auf die Betriebsrichtungsverteilung ein. Der April 2019 war durch einen hohen Anteil an Betriebsrichtung 07 geprägt, während im Mai und Juni 2019 die Betriebsrichtung West (BR 25) überwiegte. Der April 2019 sticht damit im zweiten Quartal hervor. Dies kann man an den Messwerten in Bergen-Enkheim und Oberrad sehen. Die Dauerschallpegel liegen hier höher im Vergleich zum ersten Quartal 2019. Die Fluglärmbelastung der genannten Standorte wird maßgeblich durch startende Flugzeuge bei Betriebsrichtung Ost (BR 07) bestimmt. An der Messstation in Sachsenhausen (Martin-Buber-Schule) wird dies in umgekehrter Form deutlich, da dieser Standort hauptsächlich von landenden Flugzeugen bei Betriebsrichtung West (BR 25) betroffen ist.

Fluglärmauswertung Q1 2019

Empfohlene Grenzwerte der WHO bezüglich Fluglärm werden weiterhin in Frankfurt überschritten: Im vorliegenden Bericht werden die Messwerte von fünf städtischen Lärmmessstationen in verschiedenen Zeitbereichen näher betrachtet. Das erste Quartal 2019 wird dabei mit dem letzten Quartal 2018 verglichen. Die Messgeräte sind im Stadtgebiet von Frankfurt am Main verteilt und werden bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen und/oder bei Abflügen vom Flughafen überflogen. Es wird deutlich, dass die empfohlenen Grenzwerte der WHO bezüglich des nächtlichen Lärms, aber auch der Lärmereignisse auf den ganzen Tag bezogen, an fast allen städtischen Standorten auch im 1. Quartal 2019 stark überschritten wurden (siehe Seite 10-14). Die Betriebsrichtungsverteilung war von Januar bis März 2019 mit mehr als 70 Prozent von Betriebsrichtung West (BR 25) geprägt. Das wird vor allem an den Messwerten in Bergen-Enkheim und Oberrad deutlich. Diese liegen niedriger im Vergleich zum 4. Quartal 2018. Die Fluglärmbelastung der genannten Standorte wird maßgeblich durch startende Flugzeuge bei Betriebsrichtung Ost (BR 07) bestimmt. Da Oberrad aber auch von landenden Flugzeugen bei Betriebsrichtung West betroffen ist, fällt die Verringerung der Messwerte nicht ganz so deutlich aus. Nähere Informationen zur Betriebsrichtungsverteilung und zur Auswirkung auf die unterschiedlichen Stadtteile können Sie den Seiten 5-9 unseres Fluglärm-Monitoring-Berichtes für das 1. Quartal 2019 entnehmen.