Monitoring Fluglärm

Die Stabsstelle für Fluglärmschutz der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht quartalsweise einen Bericht über die Fluglärmentwicklung im Stadtgebiet von Frankfurt am Main.

Die Stadt Frankfurt betreibt sechs Fluglärmmessstationen. Alle Stationen sind auf den Seiten des Deutschen Fluglärmdienstes e.V. (DFLD) für die Öffentlichkeit zugänglich.

Folgende Kenngrößen werden im Bericht grafisch dargestellt und diskutiert:

  • Dauerschallpegel LTag (06:00 – 22:00 Uhr)
  • Dauerschallpegel LNacht (00:00 – 06:00 Uhr und 22:00 – 24:00 Uhr)
  • Lärmindex Lden (00:00 – 24:00 Uhr). Dabei handelt es sich um einen Lärmindex, der 2007 von der EU im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie eingeführt wurde. Er wurde als gemeinsame Messgröße innerhalb der EU ausgewählt.
  • Anzahl der Lärmereignisse über 68 dB(A) in der Nacht, die sogenannten NAT (68 dB(A)) (Number of Events Above Threshold)

Die Berichte können im jeweils darauffolgenden Quartal auf dieser Seite heruntergeladen werden.

 

Fluglärmauswertung Q1 2023 - PDF Download

Die Flugbewegungen steigen seit dem Ende der Corona Beschränkungen weiter an. Im 1. Quartal 2023 sind am Frankfurter Flughafen rund 90.000 Flugzeuge gelandet und gestartet. Die Flugbewegungszahlen insgesamt befinden sich demnach weiterhin kontinuierlich auf einem steigenden Niveau, was sich auf die Lärmbelastungen der Frankfurter Bürger*innen auswirkt. Die von den Anwohnerinnen und Anwohnern wahrgenommene Lärmreduzierung im Zeitraum der Pandemie kann anhand der Daten der städtischen Lärmmessstationen im 1. Quartal 2023 nicht mehr bestätigt werden, die Belastungen sind wieder gestiegen und auf dem Niveau von den Jahren vor 2020 angekommen. An allen Standorten ist ein hoher Wert des Dauerschallpegels am Tag (6 bis 22 Uhr) erkennbar. Auch bei den Messwerten im Nachtzeitraum zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Lediglich an den Standorten in Bergen-Enkheim und im Gallus wird der WHO-Richtwert von 40 dB nachts im gesamten 4. Quartal 2022 unterschritten. An den restlichen Stationen in Oberrad, Sachsenhausen und Niederrad liegt der Wert deutlich über dem WHO-Richtwert. Im ersten Quartal 2023 haben durchschnittlich etwa 60 Flugbewegungen in jeder Nacht seit Jahresbeginn stattgefunden. Für vermeidbaren besonders späten Lärm sorgen regelmäßig verspätete Starts und Landungen nach 23 Uhr. In diesem Kalenderjahr wurde deutlich häufiger nach 23 Uhr gestartet und gelandet, als es im Vor-Corona-Jahr 2019 der Fall war, obwohl in 2019 im Vergleichszeitraum wesentlich mehr Starts und Landungen erfolgten. Das bedeutet die Ausnahmegenehmigungen bewegen sich auf einem höheren Niveau als noch vor der Corona Pandemie.

Fluglärmauswertung Q3 2022 - PDF Download

Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist auch der Einfluss der Pandemie auf das Mobilitätsverhalten gesunken. Die Flugbewegungen und damit auch der Fluglärm sind weiter gestiegen. Im Jahr 2022 gab es bis Oktober 319510 Flugbewegungen und im gleichen Zeitraum 2019 waren es 438487 Flugbewegungen, lt. Fraport. Das Niveau von 2019 wurde jedoch nicht erreicht. In das 3. Quartal fallen auch die Hessischen Sommerferien und damit die klassische Reisezeit. Diese schlägt sich auch in den hohen Messwerten an den einzelnen Messstationen nieder. Die in den Leitlinien der WHO zum Umgebungslärm empfohlene Lärmpegel-Grenze von 45 dB (A) wurde auch in diesem Quartal an jeder Messstelle teilweise erheblich übertroffen. Ein ähnliches Bild zeigte sich für die gesetzliche Nacht in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Hier hat die WHO in ihren Leitlinien eine Grenze von 40 dB (A) vorgegeben. Nächtlicher Fluglärm oberhalb dieses Wertes ist mit erheblichen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden. Das gesundheitliche Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen ab dieser nächtlichen Lärmbelastung ist signifikant und wissenschaftlich nachgewiesen. An vier von sechs Messstationen wurde der Wert überschritten. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Messspitzen von über 68 dB (A) an der Messstation Wilhelm-Beer-Weg in Sachsenhausen. Hier stieg die Anzahl der Lärmereignisse von über 68 dB(A) und damit verbunden die Anzahl der Aufwachreaktionen gegenüber 2021 im 3. Quartal von durchschnittlich 1,7 auf 3,1. Daher ist es weiter von großer Bedeutung, dass die nächtliche Betriebsbeschränkung, das sog. Nachflugverbot, konsequent eingehalten werden muss. Dies ist aber leider nicht der Fall, wie in dem Flugbewegungsmonitoring immer wieder nachzuweisen ist. Auch beeinflusst die aktuelle Betriebsrichtung den Fluglärm, die von der vorherrschenden Windrichtung sowie Windstärke abhängig ist. Im August gab es eine hochdruckdominierte und ungewöhnlich heiße Großwetterlage, in der es laut Wetterdienst kaum Frischluftzufuhr gab. Daher wurde in diesem Monat entgegen der normalen Verteilung der Betriebsrichtung 25 die Betriebsrichtung 07 vermehrt genutzt. Damit wurde die Bevölkerung im Frankfurter Süden mit den lärmintensiven Starts besonders belastet. Diese finden bei Betriebsrichtung 07 statt.

Fluglärmauswertung Q2 2022 - PDF Download

Auch im 2. Quartal 2022 haben die Flugbewegungen im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2021 weiter zugenommen. Die Zahlen steigen zwar stetig, liegen aber immer noch erheblich unter dem Niveau wie vor der Corona-Pandemie, also 2019. Auch im 2. Quartal zeigt sich, dass die Flugbewegungen einen direkten Einfluss haben auf die Lärmbelastung und damit auf die Lebensqualität der Frankfurter Bürger: innen. Es bedeutet mehr Lärm am Tag sowie in der Nacht. Insgesamt ist ein deutlicher Anstieg des Ganztags-Dauerschallpegels an den Messstationen von bis zu 56,2 % gemessen worden. Angesichts der Empfehlung der WHO von maximal 45 dB Dauerschallpegel ist dies eine enorme Belastung. Dieser Wert wurde im 2. Quartal an allen Messstationen überschritten. Dies gilt auch für den nächtlichen Fluglärm. Für die Nacht empfiehlt die WHO durch Flugverkehr bedingte Lärmpegel auf weniger als 40 dB zu verringern. Dieser Wert wurde fast an jeder Station überschritten. Die höchsten Werte sowohl für Tag als auch für Nacht wurden an der Station Wilhelm-Beer-Weg in Sachsenhausenn gemessen. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg des Dauerschallpegels im Vergleich zum 2. Quartal 2021 festzustellen. Besonders auffällig sind die Werte in der Nacht für die Station Martin-Buber-Schule, hier wurde eine Erhöhung um fast 6 dB gemessen. Nächtlicher Fluglärm ist oberhalb dieses Wertes mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden. D. h., ist die Bevölkerung deutlich mehr mit Fluglärm belastet als von der WHO empfohlen, steigt auch das gesundheitliche Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen signifikant an. Gerade die nächtlichen Aufwachreaktionen zeigen in wissenschaftlichen Studien dieses Risiko. Jede nächtliche Ruhestörung im Schlaf durch Fluglärm bedeutet damit ein zusätzliches gesundheitliches Risiko für die betroffenen Frankfurter Bürger: innen. Daher ist es weiterhin von großer Bedeutung die Nächtliche Betriebsbeschränkung, also das sogenannte Nachtflugverbot, konsequent einzuhalten. Besonders auffallend ist außerdem, dass es einen häufigen Betriebsrichtungskurs Wechsel gab. Im April wurde die BR 07 fast zu 72 % genutzt. Dies bedeutet eine hohe Lärmbelastung für die Starts über Niederrad, Oberrad und Bergen Enkheim. Das Lärmpausenmodell, welches zur Entlastung führen soll in den Abendstunden von 22:00 – 23:00 Uhr, greift nicht wirklich. Durch sogenannte Swing-Over (Anflugwechsel von „Süd- auf die Centerbahn“) wird es dann nochmal richtig laut im Frankfurter Süden. Diese werden dennoch als Lärmpause deklariert. In unserer monatlichen Flugauswertung im April haben wir für Sie das ausführlich kommentiert; „Lärmpausen, die keine sind…“ Flugauswertung vom April 2022 - (frankfurt-fluglaermschutz.de). Die Stabsstelle für Fluglärmschutz steht daher der Ausführung des Lärmpausenmodells sehr kritisch gegenüber.

Fluglärmauswertung Q1 2022 - PDF Download

Die Flugbewegungen steigen und der Fluglärm nimmt zu. Aktuell werden über den Tag die von der WHO empfohlenen Grenzwerte für die durchschnittliche Lärmbelastung überschritten. Besonders hervorzuheben ist, dass die festgestellten Einzelschallereignisse über 68 dB(A) im Vergleich zu 2021 angestiegen sind. Gerade die Einzelschallereignisse sind laut medizinischen Gutachten besonders gesundheitsschädlich. Ebenso wirkt sich die aktuelle Betriebsrichtung (BR) immer unmittelbar auf den Fluglärm in den jeweiligen Stadtteilen aus. Die vorherrschende Windrichtung und Windstärke ist für den Wechsel der Start- und Landerichtung maßgeblich. Kommt der Wind aus dem Osten wird die Betriebsrichtung Ost (BR07) angewendet. Die Flugrichtung verläuft dann von West nach Ost. Weht der Wind aus dem Westen wird zur Betriebsrichtung West (BR25) gewechselt. Die Flugrichtung verläuft nun von Ost nach West. In diesem Quartal war die Betriebsrichtung West (BR25) in den Monaten Januar und Februar vorherrschend. Im März war es die Betriebsrichtung Ost (BR 07). Gerade die Starts, die besonders laut sind, wirken sich bei Betriebsrichtung Ost (BR 07) besonders auf Niederrad, Oberrad sowie Bergen-Enkheim in der Fluglärmbelastung stark aus. Die erhöhte Lärmbelastung zeigt sich beim gemessenen Fluglärm in unserem Quartalsbericht anhand der Dauerschallpegel wieder deutlich. Die Werte der einzelnen Stationen sind im gesamten Quartal auf einem höheren Niveau. Dies betrifft alle Zeitbereiche. Für ganztags empfiehlt die WHO eine durchschnittliche Lärmbelastung von 45 dB. Im gesamten 1. Quartal 2022 konnte nur im Gallus der WHO-Richtwert von 45 dB unterschritten werden, da die für den Standort relevante Abflugroute 07 kurz nur in der Zeit von 7 bis 22 Uhr genutzt werden darf. Dennoch ist es auch dort im Vergleich zu 2021 lauter geworden. An allen anderen Standorten liegen die Messwerte weiterhin dauerhaft über dem empfohlenen WHO-Richtwert von 45 dB. Ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr ist bei fast allen Messstationen erkennbar. Für die Nacht empfiehlt die WHO durch Flugverkehr bedingte Lärmpegel auf weniger als 40 dB zu verringern. Nächtlicher Fluglärm ist oberhalb dieses Wertes verbunden mit den auftretenden Einzelschallereignissen mit starken negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden. D. h., ist die Bevölkerung deutlich mehr mit Fluglärm belastet als von der WHO empfohlen, steigt auch das gesundheitliche Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen signifikant an. Gerade die nächtlichen Aufwachreaktionen zeigen in wissenschaftlichen Studien dieses Risiko. Daher ist die konsequente Einhaltung der Nachtruhe für die Bevölkerung von bedeutender Rolle. Flugbewegungen in der Nacht bzw. in den Randstunden müssen eine absolute Ausnahme bleiben. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz analysiert darüber hinaus in ihrem monatlich erscheinenden Flugbewegungsmonitoring (2021-12.pdf (frankfurt-fluglaermschutz.de) u. a. auch die Starts- und Landungen in den Tag- und Nachtrandstunden. Hier wird immer wieder deutlich, dass es viele Flugbewegungen nach 22 Uhr sowie morgens ab 05 Uhr gibt. Das Umweltbundesamt fordert schon seit Jahren ein Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr. Auch die Stabsstelle für Fluglärmschutz erachtet dies zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm für richtig und macht sich immer wieder dafür stark, dass dieses so umgesetzt werden sollte.

Fluglärmauswertung Q4 2021 - PDF Download

Corona bremst noch immer den Flugverkehr. Trotzdem wurden im 4. Quartal 2021 sowohl tags als auch nachts die von der WHO empfohlenen Grenzwerte für die durchschnittliche Lärmbelastung überschritten. Auch in diesem Jahr ist der Flugbetrieb in Frankfurt am Main wieder angestiegen. Insgesamt befinden sich jedoch die Flugbewegungszahlen weiterhin auf einem geringeren Niveau als 2019, jedoch höher als im Jahr 2020. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Eine Besonderheit in diesem Jahr war die vorübergehende Stilllegung der Nord-West-Landebahn, die im Juni wieder in Betrieb genommen wurde und die sich stets auf die Lärmbelastung im Frankfurter Süden auswirkt. Dies zeigt sich an den z.T. bis um 5 dB gestiegenen Lärmwerte an den einzelnen Messstationen im Vergleich zum ersten Quartal 2021. Die gestiegenen Flugbewegungen in 2021 sind an allen Standorten anhand des Dauerschallpegels erkennbar. Hier ist der Unterschied zum Vorjahr deutlich ablesbar, wenn auch weiterhin geringer als vor der Corona-Pandemie. Der von der WHO empfohlene Grenzwert für den nächtlichen Flugverkehr bedingten Lärmpegel beträgt 40 dB, da Lärm oberhalb dieses Wertes mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist. Die signifikanten Folgen sind steigende Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gerade die nächtlichen Aufwachreaktionen zeigen in wissenschaftlichen Studien dieses Risiko. Daher spielt die konsequente Einhaltung der Nachtruhe für die Bevölkerung eine bedeutende Rolle. Flugbewegungen in der Nacht müssen eine absolute Ausnahme bleiben. Auch im 4. Quartal zeigt sich, dass an 5 Standorten dieser WHO-Richtwert überschritten wird. Für ganztags empfiehlt die WHO eine durchschnittliche Lärmbelastung von 45 dB. Im gesamten 4. Quartal 2021 konnte nur im Gallus der WHO-Richtwert von 45 dB unterschritten werden, da die für den Standort relevante Abflugroute 07 kurz nur in der Zeit von 7 bis 22 Uhr genutzt werden darf. Aber auch dort ist es im Vergleich zu 2020 lauter geworden.

Fluglärmauswertung Q3 2021 - PDF Download

Im vorliegenden Bericht wurden die Messwerte von sieben städtischen Lärmmessstationen in verschiedenen Zeitbereichen näher betrachtet. Die Messgeräte sind im Stadtgebiet von Frankfurt am Main verteilt und werden bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen und/oder bei Abflügen vom Flughafen überflogen. Die Standorte befinden sich in Oberrad, Sachsenhausen, Niederrad, Bergen-Enkheim und im Gallus. Im Vergleich zu 2020 haben die Flugbewegungen zwar wieder zugenommen, liegen aber noch immer unter den Werten der Vor-Corona-Zeit. Trotz des daher noch reduzierten Flugbetriebes liegt die Lärmbelastung nach der Auswertung der einzelnen Lärmmessstationen immer noch über den WHO-Grenzwerten. Die WHO empfiehlt einen Wert von 45 dB für durchschnittlich ganztags sowie 40 dB für nächtliche Lärmbelastung. Gerade an den Schulen Martin-Buber (Sachsenhausen) sowie Friedrich-Fröbel (Niederrad) liegen die Messwerte weiterhin über dem empfohlenen Grenzwert für die durchschnittliche Lärmbelastung ganztags von 45 dB. Auch hier zeigt sich ein Anstieg der Messwerte im Vergleich zu 2020. Für die nächtliche Lärmbelastung liegt dieser bei drei Lärmmessstationen (Oberrad-Buchrain/Alter Friedhof sowie Sachsenhausen–Wilhelm-Beer-Weg) in den Monaten Juli bis September 2021 fast durchgängig über dem empfohlenen WHO-Richtwert von 40 dB. Auch in diesem Zeitraum ist die Bevölkerung weiterhin deutlich mit mehr Fluglärm belastet, als von der WHO empfohlen. Ein weiterer Aspekt, der sich auch auf die Lärmverteilung auswirkt, ist die Verteilung der aktuellen Betriebsrichtung, da die Nutzung des Bahnensystems von dieser abhängig ist. In unserem Monitoring - Flugauswertung erhalten Sie über die aktuelle Nutzung des Bahnensystems weitere Informationen--> Monitoring Flugbewegungen – Stabsstelle für Fluglärmschutz Stadt Frankfurt am Main (frankfurt-fluglaermschutz.de) In jetzigen Quartal war die Verteilung der jeweiligen Betriebsrichtungen wie folgt: Betriebsrichtung 25 (West) --> Juli 51,2 % / August 88,5 % / September 47,6 % Betriebsrichtung 07 (Ost) --> Juli 48,8 % / August 11,5 % / September 52,4 % Obwohl der Flugbetrieb noch immer durch die Corona-Pandemie eingeschränkt ist, zeigen die Messdaten, dass die Lärmbelastung noch immer über der von der WHO empfohlenen Grenze liegen. Dies zeigt, dass weiter alle Anstrengungen zur Lärmreduzierung weiterlaufen müssen.

Fluglärmauswertung Q2 2021 - PDF Download

Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie ist der Flugbetrieb auch am Flughafen in Frankfurt am Main weiterhin eingeschränkt. Dennoch stieg in der Ferienzeit die Anzahl der Flugbewegungen wieder auf 198.460. Das Verkehrsniveau war nur noch rund 36 Prozent unterhalb der Luftverkehrszahlen von 2019 lt. Pressemitteilung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. (Den Link hierzu finden Sie im Bericht/Zusammenfassung.). Es spiegelt sich hierdurch also eine Zunahme der Fluglärmbetroffenheit innerhalb der Bevölkerung wider. Grade auch im Hinblick auf die aktuelle Klimakrise spielt der Flugverkehr weiterhin eine große Rolle. Z. B. die Kondensstreifen am Himmel, ausgelöst durch den Flugverkehr, haben Einfluss auf das Klima. Lt. Bericht vom DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) können nachhaltige Kraftstoffe diese Klimawirkung verringern. Aktuelle weitere Informationen zu diesen Thema können Sie im Bericht/Zusammenfassung in diesem Link nachlesen: Deutlich geringere Klimawirkung von Kondensstreifen durch nachhaltige Kraftstoffe - DLR Portal Ebenso sollte der Aspekt des Fluglärmes, wie dieser „leiser werden kann“, weiterhin als wichtiger Bestandteil beim Flugbetrieb beachtet werden. Besonders sind hier die Flugbewegungen in den Tag- und Nachtrandstunden eine große Belastung für die Menschen. Gerade die nächtlichen Störungen durch Fluglärm haben eine besondere negative gesundheitliche Auswirkung auf den menschlichen Organismus. Die WHO empfiehlt hier einen nächtlichen Grenzwert von 40 dB (A) bei der Lärmbelastung. Hier zeigt die Auswertung des 2. Quartals 2021, dass dieser besonders in Oberrad sowie in Sachsenhausen trotz der reduzierten Flugbewegungen überschritten wird. Im 2.Quartal 2020 wurde dieser auch gerade an diesen Standorten ebenso überschritten. Ebenso wird betrachtet, ob beim nächtlichen Fluglärm auch die Werte der 6 Lärmereignisse über 68 dB (A) nachts durchschnittlich überschritten werden. Im 2. Quartal 2021 werden diese Werte an keiner Frankfurter städtischen Lärmmessstation überschritten. Dennoch zeigt die Graphik, dass diese Lärmereignisse bei den Standorten in Oberrad sowie in Sachsenhausen am Wilhelm-Beer-Weg doch vorkommen und somit die Menschen in ihrer Nachtruhe gestört werden (s. Diagramm 6). Beim Betrachten des Dauerschallpegel Lden* der städtischen Lärmmessstationen im 2. Quartal 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 wird deutlich, dass der empfohlene WHO-Grenzwert von 45 dB (A) häufig immer noch deutlich überschritten wird. Fluglärm wirkt sich auch auf das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler lt. NORAH-Kinderstudie aus. Daher haben wir als Stabsstelle für Fluglärmschutz die Messstationen an den Schulen immer besonders im Blick. Es zeigt sich, dass bei den schulischen Messstationen der Grenzwert von 45 dB (A) immer wieder überschritten wird. An der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen wurde im Juni der Wert überschritten (45,8 dB (A)). Der Fluglärm bleibt also trotz der geringeren Anzahl von Flugbewegungen weiterhin ein gesundheitsrelevanter Faktor für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger.

Fluglärmauswertung Q1 2021

Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie ist der Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt am Main weiterhin sehr eingeschränkt. Der Aspekt des Fluglärmes ist jedoch weiterhin als wichtiger Bestandteil beim Flugbetrieb zu beachten. Gerade aufgrund der dichten Besiedelung im Rhein-Main-Gebiet sind natürlich auch über die Grenzen von Frankfurt hinaus viele Kommunen sowie Gemeinden von Fluglärm weiterhin betroffen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, hier erneut zu betonen, dass gerade Flugbewegungen in den Nachtrandstunden bzw. in der Nacht weiterhin eine „Ausnahme“ bleiben sollten, auch wenn aktuell weniger Flugbewegungen stattfinden. Gerade die nächtlichen Störungen durch Fluglärm haben eine besondere negative gesundheitliche Auswirkung auf den menschlichen Organismus. Die WHO empfiehlt hier einen nächtlichen Grenzwert von 40 dB (A) bei der Lärmbelastung. Hier zeigt die Auswertung des 1. Quartals 2021 eine deutliche Lärmreduzierung zum 1. Quartal 2020, ebenso bedingt durch die noch anhaltende Corona-Pandemie. Beim nächtlichen Fluglärm wird im 1. Quartal 2021 an keiner Frankfurter städtischen Lärmmessstation die Grenze der 6 Lärmereignisse über 68 dB (A) nachts durchschnittlich überschritten. Eine Verringerung zu 2020 ist deutlich erkennbar. Beim Betrachten des Dauerschallpegel Lden* der städtischen Lärmmessstationen im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 wird deutlich, dass der empfohlene WHO-Grenzwert von 45 dB (A) häufig immer noch deutlich überschritten wird. Der Fluglärm bleibt also trotz der reduzierten Anzahl Flugbewegungen ein gesundheitsrelevanter Faktor für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger sowie für die Region. Der Fluglärm wirkt sich auch auf das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler aus. Daher haben wir als Stabsstelle für Fluglärmschutz die Messstationen an den Schulen immer besonders im Blick. Es zeigt sich, dass bei den schulischen Messstationen der Grenzwert von 45 dB (A) immer wieder überschritten wird. Nur an der Martin-Buber-Schule wurde er im 1. Quartal dieses Jahres knapp und an der Paul-Hindemith-Schule deutlich unterschritten.