Passiver Schallschutz: Fristverlängerung

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Passiver Schallschutz: Fristverlängerung

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Maßnahmen sind um ein Jahr bis zum 12. Oktober 2022 verlängert worden.

Von: Karina Mombauer. Die Fluglärmkommission (FLK) teilte nach ihrer jüngsten Sitzung mit, dass Inhaber:innen besonders stark belasteter Immobilien weiter bis zum 12. Oktober 2022 ihre Ansprüche auf Kostenübernahme von Schallschutzfenstern oder anderen baulichen Verbesserungen geltend machen können. Laut Fluglärmschutzgesetz gelten die Ansprüche für alle Aufenthaltsräume von Immobilien in der Tagschutz-Zone 1 und für Schlafräume von Immobilien in der Nachtschutz-Zone. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung von Maßnahmen ist um ein Jahr – bis zum 12. Oktober 2022 – verlängert worden. Der Antrag auf Erstattung muss ein Jahr vorher beim Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen.

Die neuen Fristen können Sie hier abrufen.