„Der Schutz der Bevölkerung vor übermäßiger Lärmbelastung hat Vorrang. Deshalb hält die Mediationsgruppe ein Nachtflugverbot für unabdingbar. Sie empfiehlt, dieses Verbot auf den Zeitraum von 23 Uhr bis 5 Uhr zu erstrecken. Darüber hinaus befürwortet die Mediationsgruppe, für weitere besonders sensiblen Zeitbereiche, Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen“.
Quelle: Dokumentation zur Mediation, Planfeststellung zum Flughafenausbau 2007
Eine Nachtflugbeschränkung an einem internationalen Großflughafen war die größte Errungenschaft der langjährigen Proteste der Bürgerinitiativen in Frankfurt /Rhein-Main.
Die Stabsstelle für Fluglärmschutz unterstützt jene Forderung der Bürgerinitiativen, ein ausnahmefreies sowie eine Erweiterung des Nachtflugverbotes in der gesetzlichen Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr.
