Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)
Das 2007 novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm soll sicherstellen, dass in der Umgebung von Flugplätzen durch bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz die Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm geschützt wird. Das Gesetz regelt damit Aufwendungen für Schallschutz an den Gebäuden und Entschädigungen für die Nutzung von Außenwohnbereichen. Für jeden Flughafen werden dabei Lärmschutzbereiche durch festgelegte Berechnungsverfahren festgelegt.
Gegenüber dem Fluglärmgesetz von 1971 sind die Grenzwerte für den passiven Lärmschutz um zehn bis 15 Dezibel abgesenkt worden. Erstmals ist auch eine Nacht-Schutzzone auszuweisen.
In drei Rechtsverordnungen werden die Vorschriften des novellierten Fluglärmgesetzes weiter konkretisiert. Die erste Fluglärmschutzverordnung vom 27. Dezember 2008 regelt die Einzelheiten der Datenerfassung über den Flugbetrieb und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche. Die zweite Fluglärmschutzverordnung vom 8. September 2009 legt Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen im Lärmschutzbereich fest. Die dritte Fluglärmschutzverordnung vom 20. August 2013 regelt die Einzelheiten der Entschädigungen für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs beim Neu- und Ausbau von Flughäfen.
Nach § 2 Absatz 3 muss „Die Bundesregierung […] spätestens im Jahre 2017 und spätestens nach Ablauf von jeweils weiteren zehn Jahren dem Deutschen Bundestag Bericht über die Überprüfung der in Absatz 2 genannten Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik“ erstatten.
Das Umweltbundesamt hat als Vorbereitung für die Evaluierung den „Fluglärmbericht 2017“ veröffentlicht, der in vielen Punkten eine notwendige Verschärfung der Schwerpunkte des Gesetzes verdeutlicht.
Im April 2018 legte dann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Entwurf des Fluglärmberichtes der Bundesregierung vor, zu dem im Rahmen einer Länder- und Verbändebeteiligung Stellungnahmen u. a. von der Stadt Frankfurt am Main und der Arbeitsgemeinschaft der Deutscher Fluglärmkommissionen eingereicht wurden.
Das Kabinett der Bundesregierung hat nun im Januar 2019 den „Ersten Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm“ beschlossen. Der Bericht wurde dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.
In unserer Übersicht werden der Entwurf und der Bericht der Bundesregierung vergleichend gegenübergestellt. Die Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main und der ADF finden ebenfalls Erwähnung.