Hier gelangen Sie zum Download der Fluglärmauswertung des 3. Quartals 2022:
Zusammenfassung:
Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist auch der Einfluss der Pandemie auf das Mobilitätsverhalten gesunken.
Die Flugbewegungen und damit auch der Fluglärm sind weiter gestiegen. Im Jahr 2022 gab es bis Oktober 319510 Flugbewegungen und im gleichen Zeitraum 2019 waren es 438487 Flugbewegungen, lt. Fraport. Das Niveau von 2019 wurde jedoch nicht erreicht.
In das 3. Quartal fallen auch die Hessischen Sommerferien und damit die klassische Reisezeit.
Diese schlägt sich auch in den hohen Messwerten an den einzelnen Messstationen nieder. Die in den Leitlinien der WHO zum Umgebungslärm empfohlene Lärmpegel-Grenze von 45 dB (A) wurde auch in diesem Quartal an jeder Messstelle teilweise erheblich übertroffen.
Ein ähnliches Bild zeigte sich für die gesetzliche Nacht in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Hier hat die WHO in ihren Leitlinien eine Grenze von 40 dB (A) vorgegeben. Nächtlicher Fluglärm oberhalb dieses Wertes ist mit erheblichen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden. Das gesundheitliche Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen ab dieser nächtlichen Lärmbelastung ist signifikant und wissenschaftlich nachgewiesen. An vier von sechs Messstationen wurde der Wert überschritten. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Messspitzen von über 68 dB (A) an der Messstation Wilhelm-Beer-Weg in Sachsenhausen. Hier stieg die Anzahl der Lärmereignisse von über 68 dB(A) und damit verbunden die Anzahl der Aufwachreaktionen gegenüber 2021 im 3. Quartal von durchschnittlich 1,7 auf 3,1. Daher ist es weiter von großer Bedeutung, dass die nächtliche Betriebsbeschränkung, das sog. Nachflugverbot, konsequent eingehalten werden muss. Dies ist aber leider nicht der Fall, wie in dem Flugbewegungsmonitoring immer wieder nachzuweisen ist.
Auch beeinflusst die aktuelle Betriebsrichtung den Fluglärm, die von der vorherrschenden Windrichtung sowie Windstärke abhängig ist. Im August gab es eine hochdruckdominierte und ungewöhnlich heiße Großwetterlage, in der es laut Wetterdienst kaum Frischluftzufuhr gab.
Daher wurde in diesem Monat entgegen der normalen Verteilung der Betriebsrichtung 25 die Betriebsrichtung 07 vermehrt genutzt. Damit wurde die Bevölkerung im Frankfurter Süden mit den lärmintensiven Starts besonders belastet. Diese finden bei Betriebsrichtung 07 statt.