Stabsstelle bittet Bundestag um Fluglärmgesetz-Novellierung und um Überprüfung des Luftverkehrsgesetzes
Frankfurt am Main, 08. August 2018 – Fluglärmschutzbeauftragte Ursula Fechter hat sich an den überparteilichen parlamentarischen Arbeitskreis „Fluglärm” in Berlin gewandt. Die ständige Vertreterin des Oberbürgermeisters beim Thema Fluglärmschutz verfolgt den Ansatz das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nicht nur zu evaluieren, sondern bittet um eine Novellierung des Gesetzes. Dies schrieb sie in einem aktuellen Brief, der an den Arbeitskreis im Deutschen Bundestag gerichtet ist. Bereits die Initiative Zukunft Rhein-Main hatte sich diesbezüglich vor wenigen Wochen an den Bundestag gewandt.
„Eine Novellierung ist unabdingbar, um Bürgerinnen und Bürger in der Nähe von Flughäfen besser zu schützen. Die Stabsstelle möchte dies im Namen der Stadt Frankfurt ebenso unterstreichen”, sagte Fechter. Im Brief fordert der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unter anderem eine Senkung der Lärmgrenzwerte um 10 dB(A), eine Erweiterung der Außenwohnbereichsentschädigung auf die Tag-Schutzzone 2, sowie höhere und fortwährende Entschädigungen für die Betroffenen.
Großen Überarbeitungsbedarf sieht der Magistrat zudem im Schutz der gesetzlichen Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr. „Da das Fluglärmgesetz keine Möglichkeit bietet den Fluglärm zu reduzieren oder zu begrenzen, muss das Luftverkehrsgesetz angepasst werden”, so Fechter weiter. Ein ganzheitliches Luftverkehrskonzept, in dem die Lärm- und Umwelteinwirkungen beachtet werden, sei wünschenswert.
„Ich fordere den Berliner Arbeitskreis auf, sich jetzt für eine Änderung des Fluglärmgesetzes im Sinne der hochbetroffenen Anwohner einzusetzen. Die Zeit ist mehr als reif, um den Wandel auch im Luftverkehrsgesetz vorzunehmen”, sagte die Fluglärmschutzbeauftragte abschließend.