(ffm) Noch ist mehr als ein Jahr Zeit, dennoch sollten Anspruchsberechtigte bald reagieren: Ende 2021 laufen die Programme aus, nach denen fluglärmgeplagte Haus- und Wohnungseigentümer Geld für passiven Schallschutz und Entschädigungszahlungen beantragen können. Insbesondere bei Investitionen in passiven Schallschutz ist zügiges Handeln gefragt, weil neben dem Antrag auch die Schlussrechnungen der Handwerker vorgelegt werden müssen.
Das Programm nach dem Regionalfondsgesetz für baulichen Schallschutz und zur Verbesserung des Raumklimas wurde 2017 auf Initiative von Umweltdezernentin Rosemarie Heilig um vier Jahre verlängert. Dennoch haben noch immer viele der Anspruchsberechtigten keinen Antrag gestellt.
„Niemand sollte sich die Förderung für Schallschutz entgehen lassen, insbesondere, wenn ohnehin in nächster Zeit Umbauten anstehen. Es wäre schade, wenn Bürgerinnen und Bürger aus Unkenntnis auf das Geld verzichten würden“, sagte Heilig. Sie forderte die Betroffenen auf, ihren Anspruch geltend zu machen.
Insgesamt stehen Haus- und Wohnungseigentümern im Frankfurter Süden drei Möglichkeiten offen, Geld für Investitionen in passiven Schallschutz oder Entschädigung zu erhalten. Die Ansprüche ergeben sich aus dem Fluglärmgesetz und dem Regionalfondsgesetz.
Laut Fluglärmgesetz haben Eigentümer, deren Immobilie in einer Lärmschutzzone liegt, Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz. Je nach Zone gelten unterschiedliche Ansprüche. So werden in der Nacht-Schutzzone des Flughafens nur Maßnahmen – zum Beispiel Fenster oder Lüfter – in Schlafräumen finanziert, in der Tag-Schutzzone 1 gilt der Anspruch für alle Aufenthaltsräume. Der Anspruch endet am 12. Oktober 2021. In Frankfurt haben etwa 500 Haushalte aus der Tag-Schutzzone 1 noch keinen Antrag gestellt. Von den 4900 Haushalten in der Nacht-Schutzzone haben erst etwa 1400 einen Antrag gestellt.
Nach dem Regionalfondsgesetz können Eigentümer – zusätzlich zu den Ansprüchen aus dem Fluglärmgesetz – in der Tag-Schutzzone 1 des Frankfurter Flughafens Zuschüsse bis zu 4350 Euro beantragen. Konkret kann das Geld unter anderem für Fenster, Klimaanlagen oder Belüftungsgeräte verwendet werden. Anspruchsberechtigt sind etwa 1500 Haushalte im Süden von Sachsenhausen und Niederrad. Der Anspruch endet am 31. Dezember 2021. Etwa 700 Haushalte haben bislang noch keinen Antrag gestellt.
Schließlich gibt es in der Tag-Schutzzone 1 des Flughafens Anspruch auf eine einmalige Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des Außenwohnbereichs (zum Beispiel Rasenflächen, Gärten, Terrassen, Balkone, Dachgärten). Für ein Einfamilienhaus beträgt die Entschädigung 3700 Euro, wobei der Wert der Immobilie pauschal mit 250.000 Euro angenommen wird. Auch hier ist der Stichtag der 12. Oktober 2021. Liegt der Verkehrswert über der Pauschale, gibt es mehr Geld. Sofern Eigentümer den Verkehrswert ihres Grundstücks höher einschätzen, muss im Antrag „erhöhte Entschädigung“ angekreuzt werden. In diesem Fall erfragt das Regierungspräsidium beim Gutachterausschuss eine vereinfachte Verkehrswertermittlung. Diese ist für den Antragsteller kostenlos. Der Verkehrswert kann auch durch ein Gutachten festgestellt werden. Die Kosten für ein Gutachten müssen zunächst vom Antragsteller vorfinanziert werden. Wenn der Verkehrswert über dem Pauschalbetrag liegt, werden die Kosten von Fraport übernommen. Bei der Antragstellung muss kein Gutachten mitgeschickt werden. In Frankfurt können noch etwa 100 Haushalte einen Antrag stellen.
Die Antragsformulare und detaillierte Infos sind beim Regierungspräsidium Darmstadt erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium per E-Mail an schallschutzprogramm@rpda.hessen oder unter Telefon: 06151/123100.
Infos gibt es darüber hinaus im Umweltamt unter Telefon: 069/212-39109 oder per E-Mail an christa.michel@stadt-frankfurt.de sowie hier.
Selbstverständlich können Sie sich auch gerne an die Stabsstelle für Fluglärmschutz unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten wenden.