Fluglärmschutzbeauftragte Ursula Fechter und Referent Christoph Brunn vom Öko-Institut sitzen beim Live-Stream im Haus am Dom und referieren zum Thema FFI 2.0, ©Stadt Frankfurt, K. Mombauer
Online-Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger
mit dem Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) und Öko-Institut
Am 30. September 2020 fand die erste Online-Veranstaltung während der Corona-Pandemie der Stabsstelle für Fluglärmschutz in Kooperation mit dem Umwelt- und Nachbarschaftshaus und dem Öko-Institut statt. Unsere Fluglärmschutzbeauftragte, Frau Ursula Fechter, führte die vorab angemeldeten Interessentinnen und Interessenten durch den Abend und begrüßte Herrn Alexander Braun (UNH), als auch Herrn Christoph Brunn (Öko-Institut), die uns den Frankfurter Fluglärmindex (FFI) 2.0 präsentierten. Er wird vom Forum Flughafen und Region (FFR) genutzt, um die Fluglärmbelastung am Standort Frankfurt zu beschreiben.
Der FFI 2.0 ist kein neuer Index, so die Erklärung am besagten Abend, sondern soll sich als Weiterentwicklung verstehen. Weshalb eine Weiterentwicklung sinnvoll war, wird mit den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen u.a. der NORAH-Studie begründet. Ein neuer Wissensstandard der Lärmwirkungsforschung sei inzwischen entstanden. So ließe sich die Bedeutung eines Fluglärmindex damit erklären, dass er sich in Frankfurt als Instrument für Monitorings und als Maßnahmenbewertung bewährt habe. Seit der Schaffung des FFI sind nun 10 Jahre vergangen.
Was hat sich im FFI 2.0 aktualisiert?
Der Name wurde lediglich in „FFI 2.0“, als auch die Namen für den Tag- (FTI 2.0) und den Nachtindex (FNI 2.0) entsprechend geändert. Zudem werden die Betrachtungsgebiete unterschiedlicher Lärmbelastung ausgewertet und die Abgrenzungen wurden hierfür angepasst. Der Index bleibt weiterhin wirkungsbezogen (Hochbelästigte, Tag und zusätzliche fluglärminduzierte Aufwachreaktionen, Nacht).
Berechnungsgrundlagen:
Wie viele Personen in einem Gebiet wohnen, teilt das statistische Datenamt (Basis des Jahres 2011 und entsprechend fortlaufend mit aktualisierten Daten) mit. Somit sei festzustellen, dass heute mehr Hochbelästigte in Frankfurt wohnen als zuvor. Laut Fluglärmschutzgesetz wird als Berechnungsverfahren die vorgeschriebene AzB 08 genutzt. Außerdem werden Zu- und Abschläge für modernere Flugzeugmuster gemäß bei der Lärmobergrenze (LOG) vereinbarten Vorgehen gemacht. Weiterhin werden die verkehrsreichsten sechs Monate eines Kalenderjahres betrachtet. Auch lässt sich für künftige Weiterentwicklungen schon jetzt sagen, dass der Index alle fünf Jahre überprüft werde, sodass über Jahre aktuelle Entwicklungen im aktiven Schallschutz bewertet werden können.
Nach Herrn Brunns Vortrag stellten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger virtuell ihre Fragen an beide Referenten, die wiederum ihr Wissen weitergaben und die unterschiedlichen Fragen vor Ort und teils auch schriftlich im Nachgang beantworteten.
Näheres zur Auswertung der Anzahl der Betroffenen, der Auswertung der Lärmwirkung und der Umrechnung in Indexpunkte, finden Sie in der Präsentation der Referenten hier zum Download.