Sehr geehrte Fluglärmbetroffene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt am Main,
wir möchten Sie informieren, dass Sie bis zum 15.10.2021 im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit haben, sich aktiv an der Gestaltung des Lärmaktionsplanes 2021 des Frankfurter Flughafens im Rahmen Ihrer eigenen Stellungnahme zu beteiligen.
Dies ist online sowie per E-Mail möglich.
Worum geht es hier?
Es geht darum, dass für die betroffene Bevölkerung von Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist. Rechtsgrundlage ist hier § 47 d BImSchG. Der Lärmaktionsplan besteht seit 05. Mai 2014 (1. Öffentlichkeitsbeteiligung.) und wird nun weiter fortgeschrieben mit dem aktuellen Stand der Lärmminderungsplanungen.
„Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Bevölkerung, den Kommunen und den Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 26. Juli 2021 bis zum 15. Oktober 2021 Gelegenheit gegeben, sich zu dem Planentwurf zu äußern, die dargestellten Maßnahmen zu kommentieren und/oder darüber hinaus gehende Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen einzubringen. Soweit neue Maßnahmenvorschläge vorgebracht werden, werden diese auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und als Prüfauftrag im Lärmaktionsplan aufgenommen.“ – (Quelle: RP Darmstadt)
Alle weiteren Informationen finden Sie hierunter –>
Luftverkehrslärm | Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)
Infoflyer Lärmaktionsplanung_2020_17_11.pdf (hessen.de)
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Beteiligung.
Alles Gute wünsche wir Ihnen und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Stabsstelle für Fluglärmschutz
Im Auftrag
Natascha Feuerbach
(Ansprechpartnerin für Bürgerkontakte)
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