Stabsstelle unterstützt Fluglärmschutz-Aktion in Berlin

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Stabsstelle unterstützt Fluglärmschutz-Aktion in Berlin

Teilnahme an der Versammlung vor dem Berliner Reichstag

Frankfurt am Main, 13. September 2018 – Fluglärmschutzbeauftragte Fechter und Amtsleiterin Schuhmacher der Stabsstelle für Fluglärmschutz der Stadt Frankfurt nahmen am gestrigen Mittwoch an der gemeinsamen Aktion von ADF, BVF und Bürgerinitiativen in Berlin teil. Über 100 Teilnehmer*Innen kamen deutschlandweit angereist, um auf dem Platz der Republik für die Verbesserung des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm (und somit für eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm) einzutreten.

Die Vorsitzenden des Arbeitskreises Fluglärm sowie weitere Abgeordnete waren ebenfalls vor Ort. Symbolisch überreichte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommission (ADF) Thomas Jühe rund 250 Beschlüsse von Kommunen, die sich deutschlandweit der ADF-Stellungnahme zur Novellierung anschließen. Hier geht’s zur gemeinsamen Pressemitteilung der ADF und BVF.

Im Anschluss an die politische Aktion gingen einige Teilnehmer*Innen zur Anhörung in den Bundestag. Der überfraktionelle Parlamentskreis Fluglärm (Vorsitzende sind Frau Rößner, Frau Groden-Kranich und Frau Nissen) waren der Veranstalter dieses Tagespunktes:

In der Fachanhörung von Vertreter*Innen von ADF und BVF gab es jeweils einen fachlichen Input. Vorab wurden dabei zahlreiche Stellungnahmen an den Arbeitskreis zum Bericht des Bundesumweltministeriums bzgl. der Evaluation gesendet. Die Erwartungen an den Arbeitskreis sind dabei hoch, sodass die Erkenntnisse in einem ersten Schritt im Arbeitskreis gebündelt und besprochen werden. Danach werden die Themen in die Fraktionen mitgenommen und auf verschiedenen Ebenen weiterverfolgt. Interessent*Innen sind dabei dazu aufgerufen, aktuelle Themen in den Arbeitskreis zu bringen. Eines der aktuellen Themen sei beispielsweise die Verspätungslandungen und die Debatte um die Bußgelderhöhung.

Thomas Jühe forderte in diesem Rahmen, dass gesetzliche Grundlagen für mehr Fluglärmschutz geschaffen werden müssten, aber auch die fachliche Auseinandersetzung mit der Verkehrswirtschaft. Eine große Bitte sei zudem, den aktiven Schallschutz gesetzlich zu verankern. Ferner fordert er die Fraktionen auf, für eine Novellierung zu kämpfen. Vizepräsident des BVF, Helmar Pless, fügte hinzu: “Durch ein Fluglärmschutzgesetz wird es nicht leiser. Es gibt zudem keine gesetzliche Grundlage wie viel Lärm einer Region zugemutet werden könne.” Er plädiere dem aktiven vor passivem Schallschutz Vorrang zu gewähren. “Der Fluglärmschutz muss höher gewichtet werden.” Die Interessen der Bürger*Innen sollen schließlich angemessen im Gesetz gewichtet werden.

Oft war am gestrigen Tag die Forderung zu hören: “Ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr muss eingeführt und gesetzlich verankert werden!” Außerdem sei die Lärmentgeltstruktur zweifelhaft und endlich müsse der aktive Schallschutz verankert werden. Verspätungsflüge müssten eingedämmt und das Strafmaß erhöht werden. Außerdem sollte der passive Schallschutz in Bestandsimmobilien deutlich verbessert und ein wirkungsbezogenes Maximalpegelkriterium eingeführt werden. Gerade neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Lärmwirkungsforschung sollen nun endlich gewürdigt und einbezogen werden (z.B. WHO-Berichte). Praxis und Realität müssen in neue Gesetze mit aufgenommen werden, die nicht mehr “auf die lange Bank” geschoben werden dürften. Es könne nicht sein, dass Bundesprobleme auf die kommunale Ebene verlegt würden. Es müsse endlich eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.